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Fachklinik für spezielle
Schmerztherapie Sie wollen mit einem erfahrenen Schmerzarzt sprechen? Kein Problem, einfach jeweils an einem Mittwoch zwischen 13.00 und 14 Uhr oder Donnerstag zwischen 13.00 und 15.00 Uhr die Tel.-Nr. 07931-5450 anwählen (keine extra Gebühren).
- Für Sie waren wir sehr fleißig -
Laut der
Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit haben
alle
Versicherte (also auch ältere
Patienten)
einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rechtsanspruch auf eine
Rehabilitation und
können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Das Bundesgesundheitsministerium schrieb dazu auch
einen
Brief an die Aufsichtsbehörden. Dieses
Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten
bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05) und Hessen ((Az.: L 1 KR
2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen
Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet,
die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu
berücksichtigen (eine
Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst
zu)).
Der
Kläger hatte die Kur noch während des laufenden Prozesses in der von ihm
bevorzugten Einrichtung auf eigene Kosten angetreten. Seine Krankenkasse
wurde dazu verurteilt, ihm die Kosten für die Kur zu erstatten. Sozialgerichte stärken die
Rechte von Schmerzpatienten gegenüber Rentenversicherungen:
Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation, weil damit die betroffenen Patienten oftmals überhaupt erst in einen rehabilitationsfähigen Zustand gebracht werden können. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.co.uk (einfach anklicken). Die wichtigsten Schmerzthemen zusammengefaßt: Arthrose Bandscheibenvorfall Beinschmerz Komplexes regionales Schmerzsyndrom Fibromyalgie Gesichtsschmerz Ischias Kopfschmerz Kreuzschmerz Lumboischialgie Migräne Morbus Sudeck Polyneuropathie Postzosterische Neuralgie Rückenschmerz Spannungskopfschmerz
Links zu empfehlenswerten Einrichtungen: |
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Informationen über
Schmerzerkrankungen MORBUS SUDECK Woher kommt der Name? Die
Schmerzerkrankung
wurde nach dem Hamburger Chirurgen Paul Su deck (1866-1945)
benannt, der sie um 1900 erstmalig beschrieben hat. Wie häufig tritt diese Schmerzkrankheit auf? Der Morbus Sudeck ist sehr selten, Schätzungen gehen von ca. 14000 Fällen pro Jahr aus. Frauen sind häufiger betroffen als Männer, Kinder selten. Die Angaben, wie oft es nach einem Unfall bzw. nach einer Verletzung (dazu zählen auch operative Eingriffe) zu dieser Schmerzkrankheit kommt, variieren sehr stark, sie reichen von 0,04 bis 4 %. Leider wird diese Erkrankung, deren genaue
Ursache auch heute noch unbekannt ist, leider sehr häufig von den Ärzten nicht
erkannt. Dazu der Mitteldeutsche Rundfunk
(www.mdr.de):
Die Schmerzkrankheit tritt nur im Bereich der Extremitäten (= Arme, Beine) auf und kann, unabhängig mal von den regelmäßig beklagten, heftigen Schmerzen, eigentlich nicht übersehen werden: Zu einem Morbus Sudeck kann es nach jeder, auch geringer Arm- oder Beinverletzung kommen, häufiger nach Operationen, aber auch spontan (= von selbst, ohne erkennbare Ursache). Da diese Kran kheit aber nicht zwingend nach jeder Verle tzung auftritt, muß es eine individuelle Kran kheitsdisposition (= Anfälligkeit für eine Kran kheit) mit besonderer vegetativer (= das unwillkürliche Nervensystem betreffende) Labilität geben. Die Patienten klagen über einen diffusen,
heftigen
Brennschmerz,
ähnlich wie bei einer
Kausalgie (=
Schmerzen nach
Nervenverletzung).
Häufig besteht eine
Hyperästhesie (=
Sensibilitätsstörung als Überempfindlichkeit gegenüber allen örtlichen Reizen)
bis hin zu
Allodynie (=
Berührungsschmerzen
schon bei leichter, normalerweise nicht schmerzhafter
Berührung).
Aufgrund der Zirkulationsstörung sind die
betroffenen Partien meist bläulich livide verfärbt und ödematös
(= aufgequollen)
verändert (siehe Abbildung). Häufig bemerken die Patienten eine erhöhte
Schweißneigung im betroffenen Körperbereich. Beteiligte
Gelenk
e versteifen oft und führen so zu einer Behinderung. Der Morbus Sudeck läuft (meist) in drei Stadien ab:
1.Akutes
Stadium
2.Dystrophisches (= durch
Mangel- oder Fehlernährung bedingte Störungen und Veränderungen einzelner
Körperteile betreffendes) Stadium
3.Stadium
der Atrop
hie Besonders gravierend ist ein Morbus Sudeck im Bereich der Hand, weil er dort häufig zur Invalidität führt. Im Bereich der unteren Extremitäten (= Beine) tritt der Mor bus Sudec k bevorzugt im Bereich des Fußes auf, seltener Knie oder Hüfte. Diagnostik:
Behandlung:
2) Lokale (= örtliche) medikamentöse Therapie bei Morbus Sudeck:
3) Spezielle Schmerztherapie / Therapeutische Lokalanästhesie Die konsequente Anwendung
der
therapeutischen Lokalanästhesie
(= Behandlung mit einem
örtlichen Betäubungsmittel
bzw.
Lokalanästhetika) führt beim Morbus Sudeck zu beachtlichen Erfolgen. Im Bereich der Beine (einschließlich Hüfte) kommen bei dieser Kran kheit ebenso kontinuierliche Blockadetechniken* zur Anwendung: · Hüfte (sehr selten von einem M. Su deck befallen): Kontinuierliche Blockade des P lexus lumbal is mittels N. femoralis Katheter* · Knie: Kontinuierliche Blockade des N. femoral is* (periphere Variante) · Fuß: Kontinuierliche Blockade des N. ischiadicus* Auch die
Nerven
femoral
is und ischiad icus führen
vegetative Fasern, so daß die erwünschte
Sympathikolyse (=
gefäßerweiternde und damit durchblutungssteigernde Wirkung) ebenfalls eintritt. Daß serielle bzw. kontinuierliche Nervenblockaden bei einem Morbus Sudeck sehr hilfreich sind, ist auch schon seit längerem in der Fachliteratur gut dokumentiert. Z.B. Lehmann, K.A.: postoperative Schmerztherapie, WVGmbH Stuttgart, 485-93 (1993). - Murray, P., Floor, K., Atkinson, R. E.: Continuous axillary brachial plexus blockade for reflex sympathetic dystrophy - Anaesthesia 50 (7), 633-5 (1955). - Ribbers, G.M., Geurts, A. C., Rijken, R. A., Kerkkamp, H. E.: Axillary brachial plexus blockade for the reflex sympathetic dystrophy synd rom. Begleitend hat sich auch eine Infusionsserie mit Lidocain 2% (= ein mittellang wirkendes, örtliches Betäubungsmittel) als hilfreich erwiesen. Dabei werden unter Puls- bzw. EKG-Kontrolle (Monitor) in aufsteigender Dosierung jeweils 50, 100 u. 150 mg gelöst in 200 ml Kochsalz 0,9% mit Hilfe einer Infusionspumpe (z.B. Infusomat) innerhalb eine Stunde verabreicht, wobei sicherheitshalber ein Abstand von 24 Stunden zwischen den einzelnen Infusionen eingehalten werden sollte. Man kann Lidocain auch serienmäßige mittels intraarterieller Injektionen (= Spritzen in eine Schlagader) in die A. femoralis (= Beinschlagader) oder A. brachialis (= Schlagader des Armes) verabreichen, so z.B. 2-3 mal täglich 1-1,5ml (= 20-30 mg) im Abstand von 8-12 Stunden über 10 Tage. Dabei gelangt das örtliche Betäubungsmittel in die sog. Endstrombahn und führt dort zu der gewünschten Gefäßerweiterung (Sympathi kolyse) bei gleichzeitiger Schmerzlinderung. Selbst wenn die Blutader nicht genau getroffen wird, tritt trotzdem eine gefäßerweiternde Wirkung ein, da um das Blutgefäß herum sympathische (= Teil des unwillkürliche Nervensystem betreffende) Nervenfasern verlaufen. Aus diesem Grunde wird in der klassischen Neuraltherapie bewußt um das Gefäß herum infiltriert. Manche Autoren empfehlen sog. Sympathikus-Blockaden mit Guanethidin. Der Wirkstoff findet auch zur Behandlung eines Bluthochdrucks Verwendung. Der Wirkmechanismus beruht auf der Verminderung der Freisetzung des Botenstoffs Noradrenalin aus den Endigungen der Nervenzellen. Vorteil dieser intravenösen Blockademethode (= das Medikament wird in ein zum Herzen zurückführendes Gefäß eingespritzt, wobei aber z.B. der Arm vorübergehend abgestaut wird) ist, daß die Wirkung bis zu 72 Stunden anhalten kann. Nachteil ist das gegenüber den Nervenblockaden deutlich erhöhte Behandlungsrisiko und die dabei auftretenden Schmerzen. 4) Andere, zusätzliche Maßnahmen bei Morbus Sudeck: · Akupunktur (Schmerzakupunktur) · Als physikalische Therapiemaßnahme eignet sich bei dieser Schmerzerk rankung die Ultraschallbehandlung (Thomalske 1991) · Auch eine Magnetfeldtherapie (pulsierende Signaltherapie) kann sehr hilfreich sein, gleiches gilt für die Hochtontherapie.
·
Ganz wichtig sind beim Morbus
Sudeck
therapiebegleitend intensive krankengymnastische Übungsbehandlungen
(auch
Lymphdrainagen) und eine funktionelle Ergotherapie. Die krankengymnastischen
Übungsbehandlungen dürfen aber nicht schmerzhaft sein, weil sich sonst die
Blutgefäße zusammenziehen und damit die lokale Stoffwechselstörung
begünstigt wird. Optimal ist die Krankengymnastik, wenn durch die eben
beschriebene Blockadebehandlung die
Schmerzreizleitung weitgehend ausgeschaltet wird. · Hypnoide (= bewußtseinsverändernde) Verfahren wie autogenes Training oder progressive Relaxation nach Jakobson aber auch ein Schmerzbewältigungstraining sind eine sinnvolle Ergänzung der Gesamtstrategie. Auch führen wir bei einem Morbus-Sudeck im Bereich der unteren Extremitäten (= Beine) zusätzlich mit gutem Erfolg die SynOpsis Therapie durch. Die Unterschenkel des Pat. befinden sich dabei in einem mit Wasser gefüllten Gefäß. Über einen Computer werden der Flüssigkeit Schallwellen einer bestimmten Frequenz pulssynchron (= in Abhängigkeit vom Pulsschlag) zugeführt. Es handelt sich dabei um ein sog. syncardiales (= im gleichen Rhythmus wie das Herz durchgeführtes) Gefäßtraining. Über eine Verbesserung der Durchblutung wird der lokal (= örtlich) gestörte Stoffwechsel optimiert. Besteht ein chronisches Schmerzsynd rom längerfristig, so ist davon auszugehen, daß bereits ein Chronifizierungsgrad II oder III (Mainzer Stadieneinteilung) vorliegt. In diesen Fällen ist eine rein somatische (= körperliche) Schmerzbehandlung kaum mehr ausreichend, sondern es muss im Rahmen von psychologisch /psychotherapeutische Interventionen auch eine spezielle Schmerzpsychotherapie erfolgen, was aber ambulant kaum möglich ist, weil es nur ganz wenige niedergelassene Psychologen gibt, die eine solche Weiterbildung absolviert haben. *Bei der sog.
kontinuierlichen Blockade eines Ner
ven mit Katheter wird der dünne
Kunststoffschlauch dicht an Nervengeflechte bzw. den betroffenen Ner ven
vorübergehend (z.B. 10-14 Tage)
eingepflanzt. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche Kanüle
hindurch, es muß also nicht “aufgeschnitten” werden. In der Folge wird über
diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen
Dosis, das
Lokalanästhetikum
(=
örtliches Betäubungsmittel)
völlig schmerzlos nachgespritzt. In bestimmten Fällen kann zur Verabreichung des
örtlichen Betäubungsmittels durch den Katheter hindurch auch eine kleine Pumpe
angeschlossen werden. Das
örtliche Betäubungsmittel
wird bei dieser Behandlung so dosiert, dass die grobe Kraft erhalten bleibt,
damit begleitend krankengymnastische Übungsbehandlungen möglich bleiben, in
manchen Fällen durch die gleichzeitige Hemmung der Schmerzreizleitung dadurch
sogar erst möglich werden. Dass die schmerzlindernde Wirkung i.d.R. über die
eigentliche Behandlungszeit hinaus anhält, ist u.a. darauf zurückzuführen, daß
bei dieser Blockadebehandlung auch die sog. vegetativen Ner
ven betroffen sind, woraus eine sehr deutliche Durchblutungssteigerung
und damit Optimierung des lokalen (= örtlichen)
Stoffwechsels (besonders wichtig beim Mor bus Sudec
k) resultiert. Die invasiven (= in den Körper eindringenden) Therapiemethoden der speziellen Schmerztherapie setzen eine sehr gründliche fachärztliche Ausbildung voraus, weshalb sie nur in wenigen therapeutischen Einrichtungen angeboten werden können. Insbesondere sind die kontinuierlichen Blockaden mittels eingepflanztem Katheter in Deutschland nur in ganz wenigen Schmerzzentren durchführbar, so z.B. in Bad Mergen theim.
Laut der
Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit haben
alle
Versicherte
(also auch ältere
Patienten)
einer gesetzlichen Krankenkasse
einen Rechtsanspruch auf eine
Rehabilitation und
können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Das Bundesgesundheitsministerium schrieb dazu auch
einen
Brief an die Aufsichtsbehörden. Dieses
Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten
bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05)
und Hessen ((Az.: L 1 KR
2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen
Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet,
die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu
berücksichtigen (eine
Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst
zu)).
Der
Kläger hatte die Kur noch während des laufenden Prozesses in der von ihm
bevorzugten Einrichtung auf eigene Kosten angetreten. Seine Krankenkasse
wurde dazu verurteilt, ihm die Kosten für die Kur zu erstatten. Viele gute Gründe sprechen für eine stationäre Behandlung in der SCHMERZKLINIK am ARKAUWALD, so z.B.:
Zu weiteren Informationen (Beantragung der Kostenübernahme bei den verschiedenen Kostenträgern, Steuertipps für Selbstzahler, Schmerzambulanz), gelangen Sie hier (einfach anklicken) Infos (z.B.
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Wochenende!
Haftungshinweis: aktualisiert: >14.04.2010</> kusb& http://www.morbus-sudeck.eu |